Fragen und Antworten zu wirtschaftspolitischen Maßnahmen
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Viele Unternehmen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fragen sich, welche Auswirkungen die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Maßnahmen für sie haben. Nicht zuletzt geht es für viele um ihre Existenz. Hier finden Sie Antworten auf einige wichtige Fragen.
Ich habe aufgrund der Corona-Pandemie Arbeitsausfall in meinem Unternehmen. Was kann ich tun?
Mit dem Kurzarbeitergeld sollen Kündigungen vermieden werden. Dabei wird der Lohn an die tatsächliche Arbeitszeit angepasst. Die Bundesagentur für Arbeit zahlt dann den Lohnausfall. Der Bundestag hat jetzt neue Regelungen beschlossen, damit mehr Arbeitnehmer vom Kurzarbeitergeld profitieren können:
- Der Anteil der von Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten im Betrieb wird auf bis zu 10 Prozent herabgesenkt (davor 30 Prozent)
- teilweiser oder vollständiger Verzicht auf Aufbau negativer Arbeitszeitsalden
- Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeitnehmer
- vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit
Wichtig ist: Diese Leistung muss vom Arbeitgeber beantragt werden. Die Bundesagentur nimmt die Anträge ab sofort entgegen und wird diese zeitnah bearbeiten. Die Anträge können rückwirkend zum 1. März gestellt werden.
Weitere Informationen:
- https://www.arbeitsagentur.de/news/kurzarbeit-wegen-corona-virus
- https://www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt-8a-kurzarbeitergeld_ba015385.pdf
- https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/mit-kurzarbeit-gemeinsam-beschaeftigung-sichern.html
Ich bin Elternteil und muss zuhause bleiben, um meine Kinder zu betreuen. Muss ich mit Lohneinbußen rechnen?
Die Bundesregierung hat in Abstimmung mit den Tarifpartnern angekündigt, dass es für Eltern, die wegen der Schul- und Kitaschließungen zuhause bleiben, um ihre Kinder zu betreuen, schnelle und pragmatische Lösungen geben wird. Sie hat zugesichert, dass Eltern keine unverhältnismäßigen Lohneinbußen fürchten müssen. Details dieser Vereinbarung werden derzeit ausgearbeitet. Wir werden sie an dieser Stelle vorstellen, sobald diese vorliegen.
Ich bin Freiberufler oder habe ein kleines Unternehmen und jetzt brechen mir die Aufträge und damit auch die Einnahmen weg. Was kann ich tun?
Die Bundesregierung hat angekündigt, schnelle und pragmatische Lösungen für Freiberufler und Soloselbständige zu finden. Diese werden gerade erarbeitet. Wir werden diese - sobald sie vorliegen - auch hier vorstellen. Davon unabhängig gilt: Damit Freiberufler und kleine Unternehmen ihr Erspartes schonen können, wird ihnen die Möglichkeit von Steuerstundung gewährt. Das bedeutet: Steuern müssen unter bestimmten Voraussetzungen erst dann gezahlt werden, wenn es die wirtschaftliche Lage wieder zulässt. Zu diesem Zweck werden die Stundung von Steuerzahlungen erleichtert, Vorauszahlungen können leichter abgesenkt werden. Auf Vollstreckungen und Säumniszuschläge wird im Zusammenhang mit den Corona-Auswirkungen verzichtet. Wir empfehlen, dass Sie sofort Kontakt mit Ihrem Finanzamt aufnehmen.
Der Umsatz meines Unternehmens bricht ein, was macht die Bundesregierung dagegen?
Störungen in den Lieferketten und eine nachlassende Nachfrage führen zu Umsatzrückgängen. Mit dem, was reinkommt, können die laufenden Kosten für Maschinen, Personal, Immobilien usw. oft gar nicht oder nur langsam bestritten werden. Damit nicht an die Reserven gegangen werden muss oder Angestellte gekündigt werden, hat die Bundesregierung beschlossen, Liquiditätshilfen auszuweiten. Das bedeutet: Wir erleichtern mehr Unternehmen den Zugang zu günstigen Krediten, mit denen sie durch diese schwere Zeit kommen. Unternehmen sollten sich jetzt über ihre Hausbank an die KfW wenden.
Um Unternehmen vor einer finanziellen Schieflage zu bewahren, können Unternehmen die Stundung ihrer Steuerlast unter bestimmten Voraussetzungen beantragen. Zu diesem Zweck werden die Stundung von Steuerzahlungen erleichtert, Vorauszahlungen können leichter abgesenkt werden. Auf Vollstreckungen und Säumniszuschläge wird im Zusammenhang mit den Corona-Auswirkungen verzichtet. Wir empfehlen, dass Sie sofort Kontakt mit ihrem Finanzamt aufnehmen.
Wie kann ich für mein Unternehmen Liquiditätshilfen bei der KfW beantragen?
Grundsätzlich können folgenden KfW-Hilfen in Anspruch genommen werden:
- KfW-Unternehmerkredit (für Unternehmen, die länger als fünf Jahre am Markt sind),
- KfW-Kredit für Wachstum (insb. für größere Unternehmen),
- ERP-Gründerkredit Universell (für junge Unternehmen),
- KfW-Sonderprogramme.
KfW-Kredite werden über Banken und Sparkassen beantragt.
- Mehr Informationen dazu gibt es auf der Webseite der KfW https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html und bei allen Banken und Sparkassen.
- Die telefonische Hotline der KfW für gewerbliche Kredite lautet: 0800 539 9001. Anträge sind ab sofort möglich und werden zügig bearbeitet.
Ich muss einen Kredit aufnehmen: Welche Bürgschaften kann man in Anspruch nehmen?
Die Hausbanken können den Unternehmen bei Bedarf auch Bürgschaften anbieten.
Das bislang auf Unternehmen in strukturschwachen Regionen beschränkte Großbürgschaftsprogramm (parallele Bund-Länder-Bürgschaften) wird nun auch für Unternehmen außerhalb dieser Regionen geöffnet. Das heißt:
- Der Bund ermöglicht hier die Absicherung von Betriebsmittelfinanzierungen und Investitionen ab einem Bürgschaftsbedarf von 50 Mio. Euro und mit einer Bürgschaftsquote von bis zu 80 Prozent.
- Bei den Bürgschaftsbanken wird der Bürgschaftshöchstbetrag auf 2,5 Millionen Euro verdoppelt. Der Bund wird seinen Risikoanteil bei den Bürgschaftsbanken um 10 Prozent erhöhen, damit die in der Krise schwer einzuschätzenden Risiken leichter geschultert werden können.
- Die Obergrenze von 35 Prozent Betriebsmitteln am Gesamtobligo der Bürgschaftsbanken wird auf 50 Prozent erhöht.
- Um die Liquiditätsbereitstellung zu beschleunigen, eröffnet der Bund die Möglichkeit, dass die Bürgschaftsbanken Bürgschaftsentscheidungen bis zu einem Betrag von 250.000 Euro eigenständig und innerhalb von drei Tagen treffen können.
Wegen meines Verdienstausfalls droht meinem Unternehmen die Insolvenz. Was kann ich tun?
Um zu vermeiden, dass Unternehmen unverschuldet in die Insolvenz geraten hat die Bundesregierung umfangreiche Liquiditätshilfen in Aussicht gestellt (siehe oben).
Weil es passieren kann, dass die beantragten Liquiditätshilfen nicht rechtzeitig bei Ihnen ankommen, soll die reguläre dreiwöchige Insolvenzantragspflicht bis zum 30. September 2020 ausgesetzt werden.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bereitet eine entsprechende gesetzliche Regelung vor, um Unternehmen zu schützen, die infolge des Corona-Virus in eine finanzielle Schieflage geraten.
Wie werden Exportgeschäfte unterstützt?
Der Bund stellt der Wirtschaft mit Exportkreditgarantien (sog. Hermesdeckungen) eine flexible, effektive und umfassende Unterstützung bereit. Darüber hinaus wird die KfW ein Programm zur Refinanzierung von Exportgeschäften zur Verfügung stellen. Bei zusätzlichem Bedarf für Exportdeckung und Refinanzierung lässt sich der Ermächtigungsrahmen sehr schnell erhöhen.
- Weitere Informationen zu Exportkreditgarantien finden Sie hier: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html
- Ansprechpartner für weitergehende Fragen sind die Mandatare des Bundes von der Euler Hermes AG in Hamburg: Telefon: 040 8834 9000, E-Mail: info@exportkreditgarantien.de, Website: https://www.agaportal.de/
Wie wird die europäische Zusammenarbeit gestärkt?
Auf europäischer Ebene setzen sich Bundesfinanzminister Scholz und Bundeswirtschaftsminister Altmaier für ein koordiniertes und entschlossenes Vorgehen ein. Deutschland ist sich seiner Verantwortung für Europa bewusst. Im engen Austausch mit den europäischen Partnern wird die Bundesregierung ihre Corona-Maßnahmen europäisch verzahnen.
Die Bundesregierung begrüßt die Idee der Europäischen Kommission, für eine „Corona Response Initiative“ mit einem Volumen von 25 Milliarden Euro. Sie begrüßt ebenfalls die Ankündigung der europäischen Bankenaufsicht, bestehende Spielräume zu nutzen, damit Banken weiter verlässlich Liquidität an die Wirtschaft geben können sowie die gestern angekündigten Maßnahmen der Europäischen Zentralbank zur Bereitstellung von Liquidität für Banken.
Es ist gut, dass die EIB-Gruppe (Europäische Investitionsbank und Europäische Investitionsfonds) ihre in vergangenen Krisen erprobten Instrumente zum Einsatz bringt, um europaweit Unternehmen, die vom Corona-Virus betroffen sind, bei Liquiditätsengpässen zu unterstützen. Insbesondere ist auf die bewährten EIF-Portfoliogarantien zur Absicherung von Unternehmensliquidität zurückzugreifen.
Reichen die Maßnahmen der Bundesregierung überhaupt aus?
Die Bundesregierung wird alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und Unternehmen ergreifen. Um es mit den Worten von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier zu sagen: „Das ist die umfassendste und wirksamste Garantie, die es jemals in einer Krise gegeben hat.“ Darauf kann sich jeder verlassen. Mit präzisen, schnell wirkenden Sofortmaßnahmen wird auf die konjunkturelle Entwicklung durch das Corona-Virus reagiert. Es ist genug Geld vorhanden, um die Krise zu bekämpfen. Diese Mittel werden jetzt eingesetzt. Dies alles geschieht in enger Abstimmung mit den Ländern sowie mit europäischen und internationalen Partnern.
Maßnahmen, Hilfen und Ansprechpartner finden Sie auf den Seiten der Bundesländer: