
Ministerpräsidentenkonferenz: Kampf gegen die Pandemie entschlossen fortsetzen
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Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder haben im Kampf gegen #Corona mit Blick auf den Herbst weitere Maßnahmen beschlossen.
Im Mittelpunkt steht neben dem Ende der kostenlosen Schnelltests auch der eindringliche Appell, sich impfen zu lassen. Angela Merkel: „Wir haben jetzt genug Impfstoff. Und wir müssen dafür werben, dass geimpft wird. Wir tun damit was für uns, jeder für sich. Aber wir tun eben auch etwas für diejenigen, die nicht geimpft werden können. Insofern ist es auch ein Beitrag für die Gemeinschaft.“
Die vorhandenen Impfstoffe wiesen auch gegen die sehr ansteckende Delta-Variante des Coronavirus „eine hohe Wirksamkeit“ auf. Geimpfte und Genesene würden deshalb „von bundes- oder landesrechtlichen Regelungen, die Testauflagen vorsehen, ausgenommen“, heißt es in dem Beschluss. Auch eine Quarantänepflicht für diese Personengruppen ist demnach nicht mehr erforderlich, selbst wenn sie aus einem Hochrisikogebiet wieder nach Deutschland einreisen.
Abschaffung kostenloser Tests
Die bisher kostenlosen Corona-Schnelltests sollen ab dem 11. Oktober grundsätzlich abgeschafft werden. So haben alle noch genügend Zeit, sich impfen zu lassen und vollen Impfschutz zu erlangen. Angesichts des inzwischen bestehenden Impfangebots für alle sei eine „dauerhafte Übernahme der Kosten für alle Tests durch den Bund und damit den Steuerzahler nicht angezeigt“, heißt es in dem Papier. Dieser Vorschlag des CDU-Vorsitzenden und Ministerpräsidenten von NRW, Armin Laschet, war bereits gestern auf breite Zustimmung gestoßen. Gratis sollen Schnelltests dann nur noch für Menschen sein, die nicht geimpft werden können oder für die es keine allgemeine Impfempfehlung gibt – also etwas Schwangere oder unter-18-jährige.
„Basisschutzmaßnahmen“ bleiben
Ungeimpfte müssten dagegen einen negativen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorlegen, wenn sie am öffentlichen Leben teilnehmen wollen. Das gilt für den Zugang zu Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen, zur Innengastronomie, Sport- und Freizeitveranstaltungen, Gottesdiensten, für körpernahe Dienstleistungen wie Friseure sowie bei der Beherbergung in Pensionen und Hotels. Zugleich sollen „Basisschutzmaßnahmen“ wie etwa das Tragen einer Maske im öffentlichen Nahverkehr oder dem Einzelhandel aufrechterhalten bleiben. Die Erforderlichkeit der Maßnahmen soll alle vier Wochen überprüft werden.
Hier finden Sie den 5-Punkte-Plan gegen Corona.