
Mehr Zeit, mehr Geld: Bund beschließt Erleichterungen für Studierende und Doktoranten
„Co | ro | na“ – nicht nur Virologen oder Mediziner forschen derzeit intensiv. Auch in allen anderen Fachbereichen laufen Forschung, Wissenschaft und Lehre weiter. Doch vielfach sind die Bedingungen aufgrund der Pandemie stark eingeschränkt. Die Forschung verläuft unter erschwerten Bedingungen mitunter schleppend, Ergebnisse lassen auf sich warten, Abstimmungen und Überprüfungen brauchen mehr Zeit. „Die Corona-Pandemie ist eine Bewährungsprobe für unsere ganze Gesellschaft“, schreibt Forschungsministerin Anja Karliczek dazu. „Sie verlangt uns allen viel ab. Wissenschaft und Forschung sind nicht ausgenommen.“ Die Bundesregierung will deshalb mit dem „Wissenschafts- und Studierendenunterstützungsgesetz“ Nachteile durch Corona für Forschung und Lehre abbauen.
Zeitverträge werden verlängert
Die maximalen Laufzeiten von Zeitverträgen für Personen „in der Qualifizierungsphase“, also z.B. Doktoranden und Habilitanden, werden um bis zu sechs Monate verlängert. Das soll unter anderem helfen, dass die betroffenen Wissenschaftler Forschungsaufträge abschließen können, mit denen sie sich für den weiteren Berufsweg qualifizieren.
Zuverdienste zum BAföG möglich
Muss ein Studium unterbrochen werden, wird BAföG an die Empfänger weiterhin gezahlt, „wenn Vorlesungen oder Unterricht an ihrer Hochschule wegen der COVID-19-Pandemie vorübergehend ausfallen oder der Semesterbeginn verschoben wird“, so Karliczek.
Werden durch Corona zusätzliche Studenten BAföG-berechtigt, soll diesen unbürokratisch geholfen werden. Die Überprüfungen sollen schnell erfolgen. „Abschlagszahlungen bei Neuanträgen, Vorbehaltsbewilligung bei Folgeanträgen oder Aktualisierungsanträgen, sollen möglichst rasch und großzügig genutzt werden“, schreibt die Ministerin.
Verdienen Studenten Geld dazu, kann die Anrechnung auf das BAföG entfallen, so Karliczek, „wenn sich BAföG-Empfänger in dieser Zeit in systemrelevanten Bereichen engagieren.“ Heißt z. B.: Jobs für Gesundheit, in der Landwirtschaft, bei Bussen oder Bahnen. Karliczek: „Durch die Regelung soll ein Anreiz geschaffen werden, auf freiwilliger Basis vorübergehend Tätigkeiten in diesen Bereichen aufzunehmen beziehungsweise bereits vorher aufgenommene Tätigkeiten aufzustocken.“
Die offene Frage: Hilfen für Studenten ohne BAföG-Anspruch
Viele Studenten erhalten kein BAföG und finanzieren ihr Studium ganz oder teilweise durch Zusatzarbeit. „Nicht alle, bei denen aufgrund der Pandemie regelmäßige Nebenjobs entfallen, finden sofort neue Erwerbsmöglichkeiten“, stellt Karliczek fest. Für diese Studenten gibt es noch keine Lösung außer dem Gang zum Jobcenter und Antragstellung auf ein Darlehen. Karliczek betont dazu: „Aus meiner Sicht kann dies nur eine Übergangslösung sein. Ich werde mich deshalb in den nächsten Tagen dafür einsetzen, einen neuen Träger für ein zinsloses Darlehen zu finden, der eine rasche, unbürokratische Soforthilfe administrieren kann.“