Wir schaffen Sicherheit und Solidarität in Zeiten von Corona.
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Der Deutsche Bundestag hat heute zwei große Schutzschirme für die Bürger aufgespannt. Peter Weiß stellt im Bundestag dazu fest: „Mit dem Pandemie-Schutz-Gesetz und mit dem Sozialschutz-Paket II machen wir klar: Wir lassen die Menschen in der Corona-Krise nicht allein.“ Der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der CDU/CSU-Fraktion betont: „Wir schaffen Sicherheit und Solidarität. Das ist unser Auftrag.“
Das Sozialschutzpaket II
„Die Corona-Krise fordert uns alle. Sie fordert die Bürgerinnen und Bürger, die mit viel Sorge auf ihren Alltag sehen. Und darauf geben wir als Parlament heute eine Antwort“, stellt Weiß klar. „Wir errichten in dieser Krise für unsere Bürger einen sozialen Schutzschirm – so stark, wie es noch nie einen in Deutschland gab. Das ist ein tolles Zeichen der Solidarität der Bürger untereinander.“
Darum geht es:
- Das Kurzarbeitergeld wird angehoben. Wer sich zu mindestens 50 Prozent in Kurzarbeit befindet, erhält ab dem vierten Monat des Bezugs von Kurzarbeitergeld 70 Prozent des entgangenen Nettolohns und ab dem siebten Monat 80 Prozent. Beschäftigte mit Kindern erhalten 77 beziehungsweise 87 Prozent. Weiß: „Das Geld, das wir in die Kurzarbeit geben, ist gut investiertes Geld.“ Denn Kurzarbeit hält Beschäftigte im Betrieb und ermöglicht so einen schnellen Neustart aus der Krise.
- Die Hinzuverdienstmöglichkeiten bei Kurzarbeit werden ausgeweitet: Ab 1. Mai dürfen sie in allen Berufen bis zur vollen Höhe ihres bisherigen Monatseinkommens hinzuverdienen. Die Beschränkung auf systemrelevante Berufe wird aufgehoben. Die Regelungen gelten bis Jahresende.
- Die Zahlung von Arbeitslosengeld wird für diejenigen um drei Monate verlängert, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai und 31. Dezember 2020 enden würde. „Weil wir zurzeit auch nicht Vermittlungen in großem Umfang vornehmen können“, so Weiß.
- Der Zugang zu Arbeitslosengeld II wurde vereinfacht. Es wird weder nach der Wohnsituation noch nach Vermögen gefragt. „Ich finde das eine großartige Leistung unseres Sozialstaates.“
- Wir stellen sicher, dass Schülerinnen und Schüler sowie Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird, auch bei pandemiebedingten Schließungen dieser Einrichtungen weiterhin mit Mittagessen im Rahmen des Bildungspakets versorgt werden können.
- Wir sorgen dafür, dass die Arbeits- und Sozialgerichte arbeitsfähig bleiben und der Infektionsschutz gewährleistet wird.
„Eine moderne Sozialpolitik schafft, bewahrt und baut soziale Infrastruktur aus“, erläutert der CDU-Politiker. „Wir können das machen, weil wir in den letzten zehn Jahren gut gewirtschaftet haben.“ Die Vorschläge der Opposition zielten dagegen darauf, Almosen zu verteilen – „das war Sozialpolitik des Mittelalters.“
Pandemie-Schutz-Gesetz
„Ein Virus bekämpft man nicht, indem man es leugnet“, betont Gesundheitsminister Jens Spahn in der Debatte zum Pandemie-Schutz-Gesetz. „Deswegen machen wir genau das, was in dieser Phase jetzt notwendig ist. Wir weiten die Möglichkeit zum Testen noch weiter aus.“ – in Pflegeeinrichtungen, in Krankenhäusern. Der Gesundheitsminister betont: „Wir stärken deshalb mit diesem Gesetz genau den Gesundheitsdienst vor Ort.“
Darum geht es:
- Corona-Tests werden auch präventiv möglich. Spahn betont: Es müsse dort getestet werden, „wo es zu einer Verbreitung des Virus kommt. Insbesondere da, wo es besonders gefährlich ist, etwa für Höchstbetagte, für Pflegebedürftige“.
- Die Meldepflicht wird erweitert. Auch negative Testergebnisse und Genesungen müssen gemeldet werden.
- Die 375 Gesundheitsämter in Deutschland erhalten insgesamt 50 Millionen Euro Zusatzunterstützung. Damit soll vor allem der digitale Ausbau forciert werden.
- Beim Robert-Koch-Institut wird es eine Kontaktstelle für den Öffentlichen Gesundheitsdienst geben.
- Grippe-Impfungen sollen ausgeweitet werden.
- Pflegekräfte in der Altenpflege erhalten einen steuerfreien Bonus. Es ist ein gestaffelter Anspruch auf eine einmalige Sonderleistung in Höhe von bis zu 1.000 Euro. Die Länder und die Arbeitgeber in der Pflege können die Prämie ergänzend bis zur Höhe der steuer- und sozialversicherungsabgabenfreien Summe von 1.500 Euro aufstocken.
- Der Anspruch auf Erstattung eines Verdienstausfalls durch Quarantäne-Anordnung bleibt 12 statt bisher drei Monate bestehen.
- Privat Krankenversicherte können bei zwischenzeitlich notwendigem Wechsel des Versicherungstarifs ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder in den Ursprungstarif zurückkehren.
- Die Änderungen sollen bei Zustimmung des Bundesrates kurzfristig in Kraft treten.
Spahn freut sich über das „neue Wir-Gefühl“ in der Gesellschaft. Corona habe den Zusammenhalt und das Miteinander deutlich werden lassen. Jetzt gehe es darum, auch Differenzen in diesem Sinne auszutragen. „Wir müssen auch die Kontroverse so führen, dass wir beieinanderbleiben.“